Veranstalter

Veranstalter des Preisausschreibens ist Henning Wolter, Vogelsangen 10, 53804 Much (der Veranstalter). Der Veranstalter verantwortet das Preisausschreiben Undercover Job, welches im Internet unter der Domain http://www.undercover-job.com angeboten wird und als Schatzsuche ausgestaltet ist (die Schatzsuche).

 

Die Schatzsuche

Ab dem 15.03.2013 findet unter der Domain http://www.undercover-job.com die Schatzsuche statt. Die Teilnahme an der Schatzsuche unterliegt diesen Bedingungen.

Teilnehmen dürfen alle Personen, welche das siebente Lebensjahr vollendet haben (die Berechtigten Teilnehmer). Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer CD des Henning Wolter Trios abhängig. Sollte der Berechtigte Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so ist eine Teilnahme nur bei ausdrücklicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter möglich. Diese ist dem Veranstalter auf Aufforderung schriftlich vorzulegen.

Im Rahmen der Schatzsuche können Berechtigte Teilnehmer nach Eingabe ihrer persönlichen Daten versuchen, verschiedene Rätsel zu lösen. Sämtliche persönlichen Daten müssen der Wahrheit entsprechen.

 

Das Ziel der Schatzsuche

Die Berechtigten Teilnehmer müssen in 9 Missionen den Schatz - das Depot 2BSTX - finden.

 

Der Ablauf der Schatzsuche

In jeder der 9 Missionen ist in jeweils einem Musikstück eine geheime Botschaft versteckt. Nur wenn eine Mission erfüllt wurde, kann die nächste Mission gelöst werden.

Die Aufgabe besteht darin, in jeder Komposition die geheime Botschaft herauszufinden. Die Berechtigten Teilnehmer können sich dazu auf der jeweiligen Spielebene die Musikstücke anhören und haben auch Einblick in die Noten. In jeder Komposition ist eine geheime Botschaft auf die eine oder andere Art und Weise versteckt. Man kann sie hören und/oder in den Noten sehen. Die Botschaften der einzelnen Missionen können Zahlen, Worte oder Sätze ergeben. Auch Kombinationen aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen sind möglich.

Die Berechtigten Teilnehmer müssen die jeweilige Lösung über den Link „Code geknackt“ eingeben. Dazu können Großbuchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen verwendet werden. Die Leerzeichen zwischen den Wörtern entfallen. Wenn die Lösung richtig ist, gelangen die Berechtigten Teilnehmer zur nächsten Mission.

 

Bonus-Mission

An einem noch geheim gehaltenen Datum wird eine Bonus-Mission erteilt.

Das Rätsel dieser Mission ist in der Komposition Face F-U-T-E-N-E-R-O verborgen. Um diese Mission zu erfüllen, sollten die Berechtigten Teilnehmer – im Gegensatz zu allen anderen Missionen – ein Instrument beherrschen oder Noten vom Blatt singen können. .

Sollten die Berechtigten Teilnehmer diese Bonus-Mission nicht lösen können, hat das keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Schatzsuche. Sie können immer noch das Depot 2BSTX finden

 

Hinweise zur Lösung

Hinweise zur Lösung, welche das Henning Wolter Trio auf Konzerten gibt, werden auch unter der Domain http://www.undercover-job.com spätestens vier Wochen nach dem jeweiligen Konzert veröffentlicht.

 

Berechtigte Teilnehmer können die folgenden Preise gewinnen:

Die ersten drei Berechtigten Teilnehmer, welche die Mission 3 lösen, gewinnen die folgenden Sachpreise:

  • Undercover Job Aufkleber
  • Undercover Job T-Shirt

 

Die ersten drei Berechtigten Teilnehmer, welche die Mission 6 lösen, gewinnen die folgenden Sachpreise:

  • Undercover Job Kaffee-Becher
  • Undercover Job Stofftasche

 

Der Berechtigte Teilnehmer, der die Mission 9 der Schatzsuche als erster abschließt und den Schatz findet, erhält diesen Schatz als Überraschungspreis.

Sollten mehrere  Berechtigte Teilnehmer am gleichen Tag den Schatz finden, so wird der Überraschungspreis zu gleichen Teilen auf die betreffenden Berechtigten Teilnehmern aufgeteilt.

Der Berechtigte Teilnehmer, der die Bonus-Mission der Schatzsuche als erster abschließt, erhält einen zusätzlichen Spezial-Überraschungspreis.

Sollten mehrere Berechtigte Teilnehmer am gleichen Tag die Bonus-Mission lösen, so wird der Spezial-Überraschungspreis auf die betreffenden Berechtigten Teilnehmer zu gleichen Teilen aufgeteilt.

 

Ende der Schatzsuche

Am 15.03.2015 endet die Schatzsuche von UNDRCOVER JOB.

Wurden die Missionen 3 bzw. 6 nicht gelöst, werden die entsprechenden Sachpreise von Henning Wolter einbehalten und nicht mehr vergeben.

Wurde der Schatz bis dahin von keinem Berechtigten Teilnehmer gefunden, wird der Überraschungspreis von Henning Wolter einbehalten und nicht mehr vergeben.

Wurde die Bonus-Mission bis zum 15.03.2015 von keinem Berechtigten Teilnehmer gelöst, wird der Spezial-Überraschungspreis von Henning Wolter einbehalten und nicht mehr vergeben.

Nach dem 15.03.2015 werden alle Geheimnisse gelüftet und die Lösungen incl. der Lösungswege bekannt gegeben.

 

Ausschluss von der Teilnahme

Nichtberechtigt zur Teilnahme an dieser Schatzsuche sind die Mitarbeiter des Veranstalters, die mit der Durchführung der Schatzsuche befasst sind sowie deren Angehörige.

Der Veranstalter ist berechtigt, Berechtigte Teilnehmer von der Schatzsuche sofort aus wichtigem Grunde auszuschließen. Dies gilt insbesondere im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Schatzsuche oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Spielablaufs. Hierunter fällt auch die Belästigung von Mitarbeitern des Veranstalters, anderen Berechtigten Teilnehmern sowie sonstigen Dritten.

 

Benachrichtigung der Gewinner und Ausschüttung der Gewinne

Berechtigte Teilnehmer erhalten eine Benachrichtigung über die von Ihnen bei der Anmeldung zur Schatzsuche angegebene E-Mail-Adresse. Mit der Benachrichtigung werden die Gewinner der Sachpreise aufgefordert, innerhalb von vier Wochen dem Veranstalter ihre Postadresse für die Zusendung der Sachpreise mitzuteilen. Mit der Zusendung des Gewinns sind für den Gewinner keine weiteren Kosten verbunden. Eine Barauszahlung der Sachpreise, ein Umtausch oder eine Übertragung ist nicht möglich.

Mit der Benachrichtigung werden die Gewinner der Überraschungspreise aufgefordert, innerhalb von vier Wochen dem Veranstalter ihre Bankverbindung für die Überweisung der Überraschungspreise mitzuteilen. Hat der berechtigte Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss die Bankverbindung des gesetzlichen Vertreters für die Überweisung des Überraschungspreises mitgeteilt werden. Mit der Zusendung oder Überweisung des Gewinns sind für den Gewinner keine weiteren Kosten verbunden.

Teilt der Gewinner seine Postadresse oder Bankverbindung nicht innerhalb der Frist mit oder kann die Gewinnbenachrichtigung nicht zugestellt beziehungsweise überwiesen werden, verfällt der Gewinnanspruch des Berechtigten Teilnehmers. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung weitere Nachforschungen anzustellen.

 

Datenschutz

Durch die Teilnahme an der Schatzsuche erklären sich die Berechtigten Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum der Schatzsuche speichert. Es steht den Berechtigten Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten der Berechtigten Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Gewinner sind jedoch mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnortes einverstanden.

Die Erhebung und Speicherung der Userdaten geschieht ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die von den Berechtigten Teilnehmern erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Aktion gespeichert und nach deren Beendigung gelöscht.

 

Sonstiges

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Schatzsuche jederzeit abzubrechen, zu verlängern oder zu modifizieren. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Schatzsuche unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.